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Hinter dem Begriff Ich-AG verbirgt sich nicht, wie man aufgrund des Namens meinen könnte, eine neu kreierte Gesellschaftsform, die zusätzlich zur GmbH oder KG als Abwandlung oder Spielart einer Aktiengesellschaft neu geschaffen wurde und auch den Börsengang von Einzelpersonen ermöglicht. Nein, es verbirgt sich schlicht und einfach eine Gesetzesänderung im SGB III (Arbeitsförderung) hinter diesem Begriff, mit der unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosen durch einen Existenzgründerzuschuss der Weg in die Selbständigkeit erleichtert wird.
 
Hinter dem zwischenzeitlich prominenten Begriff der Ich-AG verbirgt sich eine Initiative zur Förderung von Existenzgründungen und zur Bekämpfung von der Schwarzarbeit.
 
Der Begriff ist von der Hartz-Kommission gebildet worden, die mit diesem Begriff ausdrücken wollte, dass Arbeitslose ihre eigenen Fertigkeiten nicht nur als Arbeiternehmer einbringen, sondern vor allem auch als Selbständige umsetzen können.
 
Die Förderung durch Gewährung eines Existenzgründerzuschusses richtet sich an Personen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beenden wollen. Diese sollen in der wirtschaftlich schwierigen Anlaufphase durch einen Existenzgründerzuschuss unterstützt werden.
 
Um Anspruch auf die Förderung zu haben ist es erforderlich,
 
1.        zuvor eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen zu haben, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.
2.        keinen Arbeitnehmer oder nur mitarbeitende Familienangehörige zu beschäftigen.
3.        Arbeitseinkommen von voraussichtlich nicht mehr als 25.000,00 EUR im Jahr zu erzielen.
 
Der Existenzgründerzuschuss wird grundsätzlich für 3 Jahre gezahlt und beträgt im
 
1. Jahr  600,00 EUR/Monat
2. Jahr  360,00 EUR/Monat
3. Jahr  240,00 EUR/Monat
 
Der Zuschuss ist steuerfrei, wird aber im Rahmen des Progressionsvorbehaltes steuerlich berücksichtigt. Die Fördervoraussetzungen, insbesondere die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze wird jährlich geprüft. Wenn die Prognose des zukünftigen Arbeitseinkommens falsch war und in einem der drei Förderjahre doch mehr als 25.000,00 EUR verdient wird hat dies nicht zur Folge, dass bereits erhaltene Zuschüsse zurückgezahlt werden müssen. Lediglich der Zuschuss für das Folgejahr entfällt. Für die Vergangenheit gezahlte Zuschüsse werden nicht zurückgefordert.
 
Die Gründer einer Ich-AG sind rentenversicherungspflichtig. Die Gründer haben die Möglichkeit sich gegen einen Mindestbeitrag von rund 164,00 EUR pro Monat in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.

 

 

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